Barrierefreies Webdesign in Österreich

Allgemein Mrz 2, 2021

Das Internet ist für viele Menschen weltweit verfügbar. Informationsbeschaffung, Einkauf oder Unterhaltung aus dem Netz sind gewohnte Begleiter im Alltag. Damit Webseiten auch für Personen mit Wahrnehmungsproblemen zugänglich sind, stehen verschiedene Techniken zur Verfügung.

Fehlende Rechtsvorschriften und wenig Beachtung durch Kreative erweisen sich als Hemmnis bei der flächendeckenden Umsetzung des sogenannten »barrierefreien Webdesigns«. Dabei gestaltet sich die Realisierung einfach, erfordert kaum zusätzliche Ausgaben, verbessert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und erreicht größere Zielgruppen.

Was ist barrierefreies Webdesign?

Barrierefreies Webdesign hat zum Ziel, allen Menschen den Zugang zu Internetinhalten zu ermöglichen. Verschiedene Einschränkungen erschweren die Nutzbarkeit von Webinhalten oder verhindern sie vollständig.

Je nach Barrieren sind andere Betroffene ausgeschlossen:

  • Blindheit oder Sehbehinderung beschränken die Wahrnehmung
  • manche Körperbehinderungen führen zu Problemen bei der Navigation
  • Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit machen unempfänglich für Audiodateien
  • geistige Behinderung erfordert längere Reaktionszeit
  • Alter kann unterschiedliche Einschränkungen für jedermann mit sich bringen

Im Interesse der Nutzbarkeit für alle Zielgruppen mit oder ohne Behinderungen ist das barrierefreie Webdesign verpflichtend für viele Anbieter. Aber auch gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien in den Ländern der EU fordern eine Webgestaltung, die für jeden verwendbar ist.

Mehrheitlich gibt fehlende Barrierefreiheit den Betroffenen Grund zur Klage. Um dem entgegenzuwirken und um anderen Webseitenbetreibern mit positivem Beispiel voranzugehen, sind die Webauftritte von Behörden und kommunalen Einrichtungen vieler Länder schon lange nach den Grundsätzen der Accessibility gestaltet. Dass nun auch Unternehmen und Privatleute diesem Trend folgen, ist mehr als guter Stil.

Wie ist barrierefreies Webdesign erreichbar?

Es gehört zu den Grundsätzen eines sauber codierten Quelltextes, viele Einschränkungen der Nutzer zu berücksichtigen. Die Werkzeuge sind bereits im HTML vorgesehen, werden jedoch nicht in jedem Fall angewandt.

Dazu zählen:

  • Einpflegen von Alt-Attributen bei Bildern, um deren Inhalt in Worten darzustellen
  • Menüführung über Tastatur oder Joystick ermöglichen
  • alternative Layouts, zu denen der Betroffene nach Bedarf wechselt
  • Videoinhalte mit ergänzendem Text
  • leichte Sprache

Mit Einhalten dieser Maßnahmen sind bereits viele Menschen erreichbar, die sonst keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Webinhalten haben. Gleichzeitig wird der Abruf der Webseiten durch Robots vereinfacht, was zu einer besseren Sichtbarkeit in den Suchergebnissen von Google und Co. führt.

Wer bei der Webgestaltung die Nutzbarkeit auf mobilen Endgeräten oder die Veröffentlichung auf PDAs berücksichtigt, macht sich im Interesse eingeschränkter Menschen verdient und steigert im selben Zug die Reichweite und den Bekanntheitsgrad der Internetpräsenz.

Welche Richtlinien gibt es?

Zwar existieren in vielen Ländern Gesetze, die barrierefreies Internet vorschreiben, allerdings bestehen keine verbindlichen Vorschriften über die Art der Realisierung. Das Standardisierungsgremium World Wide Web Consortium (www.w3.org) gibt für die Zugänglichkeit von Webinhalten für alle Nutzer in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) die Zielrichtung vor.

Viele Länder orientieren sich an diesen Empfehlungen. Das W3C formuliert insgesamt 12 Richtlinien, die vier Prinzipien folgen. Demnach sollen Webseiten uneingeschränkt wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein zum Beispiel für die Nutzung mit assistierenden Techniken. In den Leitlinien nimmt das W3C konkret Bezug auf bekannte Einschränkungen, für die technische Assistenz verfügbar ist.

Müssen Websites barrierefrei gestaltet sein?

Das W3C veröffentlichte im Rahmen der Web Accessibility Initiative (WAI) im Dezember 2008 die Web Content Accessiblity Guidelines 2.0 und stellten diese als Standard vor. Die Mitgliedsstaaten der EU schlossen sich der Initiative an und verabschiedeten die Umsetzung in den einzelnen Ländern.

Laut Gesetz müssen ab dem 1.1.2016 in Österreich alle Dienstleistungen und Güter barrierefrei erreichbar sein.

Das gilt ebenfalls für Webseiten. Mit diesem Datum lief die 10-jährige Übergangfrist für Webseitenbetreiber ab. Nun stehen Personen erstmals rechtliche Schritte zur Verfügung, die sich durch Gestaltung und Nutzungseinschränkungen benachteiligt fühlen. Bis hin zu Schadensersatzforderungen wegen Diskriminierung.

Gibt es etwas bezüglich SEO zu beachten?

Im Rahmen des WCAG 2.0 fordert das W3C die Berücksichtigung moderner Techniken. Damit geht es mit den veränderten Algorithmen von Google konform: Die weltweit größte Suchmaschine berücksichtigt Webseiten ohne Mobileversion jetzt schon nachrangig, was eine empfindliche Abwertung in den Suchergebnisseiten bedeuten kann.

Eine Website barrierefrei zu gestalten, bringt bei der SuchmaschinenoptimierungPluspunkte: Robots und Crawler können keine Bilder lesen. Für eine inhaltlich gesteuerte Sichtbarkeit im Netz lassen sich die Suchmaschinen gezielt informieren, wenn für Bilder und Videos Textalternativen verfügbar sind. Um Einschränkungen wie kontrastarmes Sehen zu berücksichtigen, kommen alternative Stilvorlagen infrage, die das Design über CSS steuern. Durch CSS verkürzt sich gleichzeitig die Ladezeit der Website, was der Bedienungsfreundlichkeit für alle entgegenkommt.

Wenn sie weitere Unterstützung zum Thema SEO und Barrierefreiheit benötigen, ist unser Partner, seosteiermark.at aus Graz, gerne erste Anlaufstelle.

Wie können Webseitenbetreiber die Barrierefreiheit überprüfen?

Der erste Blick gilt den WCAG 2.0, die bereits zahlreiche Hinweise liefern. Das W3C bietet zusätzlich Tools an, die einen HTML-Quellcode auf Kompatibilität mit den dort formulierten Standards überprüfen.

Generell existieren keine festgelegten Vorschriften. Die Leitlinien beziehen sich auf alle Systeme und standardisierte Geräte im Web. Weitere Hinweise liefern Behindertenorganisationen, die eventuell den Inhalt der Webseiten einer genauen Überprüfung unterziehen oder doch Aufschluss geben, welche assistierenden Techniken zu berücksichtigen sind. So nutzen zum Beispiel einige Blinde eine Braillezeile an der Tastatur für die Ein- und Ausgabe von Textinhalten. 

Andere bevorzugen dafür Vorlese- und Spracherfassungstechnologien. Eine Vielzahl der Maßnahmen läuft im Hintergrund und beeinflusst das Design der Website kaum. Wer sich an die Umsetzung wagt, wird erstaunt sein, wie einfach es ist.

Weitere Quellen:

wiki.selfhtml.org/wiki/Barrierefreiheit

access-for-all.ch

By Abigail